Alles zur neuen Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2025 ist es so weit: Dann soll die neu berechnete Grundsteuer gelten. Damit der Neustart der Grundsteuer gelingen kann, müssen Eigentümer eine sogenannte Grundsteuererklärung abgeben. Schon jetzt dürfte bereits feststehen, dass die lange geplante Reform der Grundsteuer für einige Bürger günstiger wird – und für andere teurer.
Unsere Spezialisten sind dabei Vertraute der Immobilienbesitzer und übernehmen die kaufmännische und technische Verwaltung der Immobilien bei:
- WEG-Objekten
- Vermietungsobjekten (Wohnungen und Gewerbe)
sowie die Vermittlung der Immobilie durch Vermietung und Verkauf.
Aktuelle Gesetzesinitiativen und die Entwicklung der Rechtsprechung werden im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgegriffen und einem breitem Publikum verständlich vorgestellt. Dabei arbeiten wir mit den Spezialisten der Kanzlei Nacken Hillebrand Partner, die seit 1972 in Rodenkirchen ansässig ist, sowie unseren Kooperationspartnern eng zusammen.